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   OVG Sachsen, 14.01.2022 - 6 A 838/20.A   

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OVG Sachsen, 14.01.2022 - 6 A 838/20.A (https://dejure.org/2022,3742)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.01.2022 - 6 A 838/20.A (https://dejure.org/2022,3742)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Januar 2022 - 6 A 838/20.A (https://dejure.org/2022,3742)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    AsylG § 78 Abs. 4 Satz 1, AsylG § 78 Abs. 4 Satz 4, VwGO § 60
    Asylrecht; Russische Föderation; Tschetschenien, ; Versäumung der Antragsfrist; Wiedereinsetzung; Weiterleitung im normalen Geschäftsgang

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2022 - 6 A 838/20
    Die nachwirkende prozessuale Fürsorgepflicht ist in einem solchen Fall darauf beschränkt, den Schriftsatz im normalen Geschäftsgang weiterzuleiten (BVerfG, Beschl. v. 3. Januar - 1 BvR 2147/00 -, juris Rn. 11 m. w. N.).

    Unter diesen Umständen kann jedenfalls ohne weitere Ermittlungen davon ausgegangen werden, dass Beteiligte bei normalem Geschäftsgang erwarten dürfen, dass sie vom zuständigen Oberverwaltungsgericht noch rechtzeitig vor Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist in der Eingangsbestätigung auf einen offensichtlichen Rechtsirrtum hinsichtlich der Begründungsfrist und einen drohenden Fristablauf hingewiesen werden (zum Umfang der prozessualen Fürsorgepflicht des Rechtsmittelgerichts: bei einer fehlenden Unterschrift: BVerwG, Beschl. v. 2. Februar 2000 - 7 B 154.99 -, juris Rn. 1; zu einer unzulässigen Container-Signatur: BSG, Beschl. v. 9. Mai - B 12 KR 26/18 B -, juris Rn. 10/11, und BAG, Beschl. v. 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A -, juris Rn. 14; zur Übersendung der Berufungsschrift an das unzuständige Oberlandesgericht: BVerfG, Beschl. v. 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 -, juris Rn. 9; der Beschwerdeschrift beim unzuständigen Oberverwaltungsgericht: SächsOVG, Beschl. v. 22. Mai 2017 - 3 B 60/17 -, juris Rn. 6. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A -, juris).

  • OVG Sachsen, 20.01.2022 - 3 A 636/21

    Pakistan; Hindu; Gruppenverfolgung; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2022 - 6 A 838/20
    Dass die Erkenntnismittel in ihrer Gesamtheit keine klare und eindeutige Aussage zu einer bestimmten Tatsachenfrage zulassen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2022 - 3 A 636/21.A -, juris Rn. 17), legt die Beschwerde nicht hinreichend dar.

    Hierzu hätte es entweder einer eigenständigen Bewertung der bereits vom Verwaltungsgericht herangezogenen Erkenntnismittel oder der Berufung auf konkrete weitere, neue oder von dem Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte Erkenntnismittel bedurft (SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2022 a. a. O. Rn. 18).

  • BSG, 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B

    Elektronischer Rechtsverkehr - Unzulässigkeit einer Container-Signatur ab 1.

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2022 - 6 A 838/20
    Unter diesen Umständen kann jedenfalls ohne weitere Ermittlungen davon ausgegangen werden, dass Beteiligte bei normalem Geschäftsgang erwarten dürfen, dass sie vom zuständigen Oberverwaltungsgericht noch rechtzeitig vor Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist in der Eingangsbestätigung auf einen offensichtlichen Rechtsirrtum hinsichtlich der Begründungsfrist und einen drohenden Fristablauf hingewiesen werden (zum Umfang der prozessualen Fürsorgepflicht des Rechtsmittelgerichts: bei einer fehlenden Unterschrift: BVerwG, Beschl. v. 2. Februar 2000 - 7 B 154.99 -, juris Rn. 1; zu einer unzulässigen Container-Signatur: BSG, Beschl. v. 9. Mai - B 12 KR 26/18 B -, juris Rn. 10/11, und BAG, Beschl. v. 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A -, juris Rn. 14; zur Übersendung der Berufungsschrift an das unzuständige Oberlandesgericht: BVerfG, Beschl. v. 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 -, juris Rn. 9; der Beschwerdeschrift beim unzuständigen Oberverwaltungsgericht: SächsOVG, Beschl. v. 22. Mai 2017 - 3 B 60/17 -, juris Rn. 6. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A -, juris).
  • BAG, 15.08.2018 - 2 AZN 269/18

    Übermittlung eines elektronischen Dokuments

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2022 - 6 A 838/20
    Unter diesen Umständen kann jedenfalls ohne weitere Ermittlungen davon ausgegangen werden, dass Beteiligte bei normalem Geschäftsgang erwarten dürfen, dass sie vom zuständigen Oberverwaltungsgericht noch rechtzeitig vor Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist in der Eingangsbestätigung auf einen offensichtlichen Rechtsirrtum hinsichtlich der Begründungsfrist und einen drohenden Fristablauf hingewiesen werden (zum Umfang der prozessualen Fürsorgepflicht des Rechtsmittelgerichts: bei einer fehlenden Unterschrift: BVerwG, Beschl. v. 2. Februar 2000 - 7 B 154.99 -, juris Rn. 1; zu einer unzulässigen Container-Signatur: BSG, Beschl. v. 9. Mai - B 12 KR 26/18 B -, juris Rn. 10/11, und BAG, Beschl. v. 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A -, juris Rn. 14; zur Übersendung der Berufungsschrift an das unzuständige Oberlandesgericht: BVerfG, Beschl. v. 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 -, juris Rn. 9; der Beschwerdeschrift beim unzuständigen Oberverwaltungsgericht: SächsOVG, Beschl. v. 22. Mai 2017 - 3 B 60/17 -, juris Rn. 6. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A -, juris).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 7 B 154.99
    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2022 - 6 A 838/20
    Unter diesen Umständen kann jedenfalls ohne weitere Ermittlungen davon ausgegangen werden, dass Beteiligte bei normalem Geschäftsgang erwarten dürfen, dass sie vom zuständigen Oberverwaltungsgericht noch rechtzeitig vor Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist in der Eingangsbestätigung auf einen offensichtlichen Rechtsirrtum hinsichtlich der Begründungsfrist und einen drohenden Fristablauf hingewiesen werden (zum Umfang der prozessualen Fürsorgepflicht des Rechtsmittelgerichts: bei einer fehlenden Unterschrift: BVerwG, Beschl. v. 2. Februar 2000 - 7 B 154.99 -, juris Rn. 1; zu einer unzulässigen Container-Signatur: BSG, Beschl. v. 9. Mai - B 12 KR 26/18 B -, juris Rn. 10/11, und BAG, Beschl. v. 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A -, juris Rn. 14; zur Übersendung der Berufungsschrift an das unzuständige Oberlandesgericht: BVerfG, Beschl. v. 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 -, juris Rn. 9; der Beschwerdeschrift beim unzuständigen Oberverwaltungsgericht: SächsOVG, Beschl. v. 22. Mai 2017 - 3 B 60/17 -, juris Rn. 6. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A -, juris).
  • OVG Sachsen, 16.12.2019 - 4 A 1158/19

    Signatur; Behördenpostfach, ; Identifizierungsverfahren; Wiedereinsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2022 - 6 A 838/20
    Unter diesen Umständen kann jedenfalls ohne weitere Ermittlungen davon ausgegangen werden, dass Beteiligte bei normalem Geschäftsgang erwarten dürfen, dass sie vom zuständigen Oberverwaltungsgericht noch rechtzeitig vor Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist in der Eingangsbestätigung auf einen offensichtlichen Rechtsirrtum hinsichtlich der Begründungsfrist und einen drohenden Fristablauf hingewiesen werden (zum Umfang der prozessualen Fürsorgepflicht des Rechtsmittelgerichts: bei einer fehlenden Unterschrift: BVerwG, Beschl. v. 2. Februar 2000 - 7 B 154.99 -, juris Rn. 1; zu einer unzulässigen Container-Signatur: BSG, Beschl. v. 9. Mai - B 12 KR 26/18 B -, juris Rn. 10/11, und BAG, Beschl. v. 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A -, juris Rn. 14; zur Übersendung der Berufungsschrift an das unzuständige Oberlandesgericht: BVerfG, Beschl. v. 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 -, juris Rn. 9; der Beschwerdeschrift beim unzuständigen Oberverwaltungsgericht: SächsOVG, Beschl. v. 22. Mai 2017 - 3 B 60/17 -, juris Rn. 6. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - 1 A 2636/18

    Anforderungen an die Darlegung einer Grundsatzrüge i.R. eines Antrags auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2022 - 6 A 838/20
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht entschiedene Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich im erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 6. Juli 2020 - 2 A 859/19.A -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 26. Juli 2018 - 1 A 2636/18.A -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 06.07.2020 - 2 A 859/19

    Asyl Tschetschenien; Militärdienst; Dedowschtschina; vgl. BVerwG, Urt. v.

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2022 - 6 A 838/20
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht entschiedene Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich im erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 6. Juli 2020 - 2 A 859/19.A -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 26. Juli 2018 - 1 A 2636/18.A -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 22.05.2017 - 3 B 60/17

    Beschwerdebegründungsfrist, isolierte Beschwerdebegründung, Wiedereinsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2022 - 6 A 838/20
    Unter diesen Umständen kann jedenfalls ohne weitere Ermittlungen davon ausgegangen werden, dass Beteiligte bei normalem Geschäftsgang erwarten dürfen, dass sie vom zuständigen Oberverwaltungsgericht noch rechtzeitig vor Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist in der Eingangsbestätigung auf einen offensichtlichen Rechtsirrtum hinsichtlich der Begründungsfrist und einen drohenden Fristablauf hingewiesen werden (zum Umfang der prozessualen Fürsorgepflicht des Rechtsmittelgerichts: bei einer fehlenden Unterschrift: BVerwG, Beschl. v. 2. Februar 2000 - 7 B 154.99 -, juris Rn. 1; zu einer unzulässigen Container-Signatur: BSG, Beschl. v. 9. Mai - B 12 KR 26/18 B -, juris Rn. 10/11, und BAG, Beschl. v. 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A -, juris Rn. 14; zur Übersendung der Berufungsschrift an das unzuständige Oberlandesgericht: BVerfG, Beschl. v. 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 -, juris Rn. 9; der Beschwerdeschrift beim unzuständigen Oberverwaltungsgericht: SächsOVG, Beschl. v. 22. Mai 2017 - 3 B 60/17 -, juris Rn. 6. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A -, juris).
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